Finanzierung

Die rechtlichen Grundlagen für die Finanzierung von Leistungen, die Menschen mit Blick auf eine autistische Behinderung benötigen ergeben sich u.a. aus den einschlägigen Sozialgesetzbüchern und den daraus abgeleiteten Verordnungen.

Wir helfen gern bei der Antragsstellung zur Finanzierung der gewünschten Hilfen und begleiten Sie auf Wunsch zu den zuständigen Ämtern, z.B. Jugendamt, Sozialamt, Agentur für Arbeit, Versorgungsamt.

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